Verlängerung Amtsdauer Grosser Rat und Regierungsrat
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates |
Abstimmungsdatum | 20.06.1954 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 59.1% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Institutionen, Staatsordnung |
Beschreibung der Vorlage | Die Verfassungsänderung schrieb die Verlängerung der Amtsdauer des Grossen Rates und des Regierungsrates von drei auf vier Jahre fest und führte damit die vierjährige Legislaturperiode ein. Der Regierungsrat begründete die Anpassung so, dass die komplizierter werdenden Rechts- und Verwaltungsverhältnisse eine längere Einarbeitung benötigten und eine gewisse Stabilität bedingten. Zudem würden die Wahlkosten für den Staat und die Parteien sinken. 1943 hatten die Stimmbürger den gleichen Vorschlag noch abgelehnt. (S. Abstimmung vom 21.3.1943). |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 11.02.1954 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0) |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: SP, Liberale, KVP, RDP, EVP Nein: BGP, LdU, PdA |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 10'339 |
Nein-Stimmen | 7'166 |
Stimmbeteiligung | 28.6% |
Stimmberechtigte | 62'388 |
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