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Verlängerung Amtsdauer Grosser Rat und Regierungsrat

Allgemeines
Offizieller Titel Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates
Abstimmungsdatum 20.06.1954
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 59.1%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Institutionen,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung schrieb die Verlängerung der Amtsdauer des Grossen Rates und des Regierungsrates von drei auf vier Jahre fest und führte damit die vierjährige Legislaturperiode ein. Der Regierungsrat begründete die Anpassung so, dass die komplizierter werdenden Rechts- und Verwaltungsverhältnisse eine längere Einarbeitung benötigten und eine gewisse Stabilität bedingten. Zudem würden die Wahlkosten für den Staat und die Parteien sinken. 1943 hatten die Stimmbürger den gleichen Vorschlag noch abgelehnt. (S. Abstimmung vom 21.3.1943).

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 11.02.1954
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, Liberale, KVP, RDP, EVP
Nein: BGP, LdU, PdA
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 10'339
Nein-Stimmen 7'166
Stimmbeteiligung 28.6%
Stimmberechtigte 62'388
Basler Stadtbuch Chronik