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Frauenstimmrecht

Allgemeines
Offizieller Titel Revision der Kantonsverfassung, Frauenstimm- und Wahlrecht
Abstimmungsdatum 26.06.1966
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 60.0%
Rechtsform Gegenvorschlag des Grossen Rates
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung brachte im fünften Anlauf das kantonale Stimm- und Wahlrecht für die Frauen. Es handelte sich um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Frauenstimmrechtsverbands von 1955, die zwei Volksabstimmungen erfordert hätte (zuerst eine Verfassungs-Übergangsbestimmung, dann eine gemeinsame Abstimmung von Männern und Frauen). Alle Parteien befürworteten das Frauenstimmrecht nun. Basel-Stadt führte es als erster Deutschschweizer Kanton ein. Mit den Frauen stieg die Zahl der Stimmberechtigten auf mehr als das Doppelte an, von 66’000 auf 151’000. Erstmals kantonal teilnehmen durften sie im Juli 1967.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 17.02.1966
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (71 Ja, 27 Nein)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: alle Parteien
Parolen Weitere Ja: Vereinigung für Frauenstimmrecht Basel und Umgebung
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 13'713
Nein-Stimmen 9'141
Stimmbeteiligung 34.5%
Stimmberechtigte 66'462
Basler Stadtbuch Chronik
Artikel: Eine Wende in der Geschichte des Baslerischen Staatswesens