Frauenstimmrecht
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Revision der Kantonsverfassung, Frauenstimm- und Wahlrecht |
Abstimmungsdatum | 26.06.1966 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 60.0% |
Rechtsform | Gegenvorschlag des Grossen Rates |
Politikbereich |
Staatsordnung, Volksrechte |
Beschreibung der Vorlage | Die Verfassungsänderung brachte im fünften Anlauf das kantonale Stimm- und Wahlrecht für die Frauen. Es handelte sich um einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Frauenstimmrechtsverbands von 1955, die zwei Volksabstimmungen erfordert hätte (zuerst eine Verfassungs-Übergangsbestimmung, dann eine gemeinsame Abstimmung von Männern und Frauen). Alle Parteien befürworteten das Frauenstimmrecht nun. Basel-Stadt führte es als erster Deutschschweizer Kanton ein. Mit den Frauen stieg die Zahl der Stimmberechtigten auf mehr als das Doppelte an, von 66’000 auf 151’000. Erstmals kantonal teilnehmen durften sie im Juli 1967. |
Abstimmungstext | Link |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 17.02.1966 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (71 Ja, 27 Nein) |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: alle Parteien |
Parolen Weitere |
Ja: Vereinigung für Frauenstimmrecht Basel und Umgebung |
Abstimmungsplakate |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 13'713 |
Nein-Stimmen | 9'141 |
Stimmbeteiligung | 34.5% |
Stimmberechtigte | 66'462 |
Basler Stadtbuch |
Chronik Artikel: Eine Wende in der Geschichte des Baslerischen Staatswesens |