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Amtszeitbeschränkung Grosser Rat

Allgemeines
Offizieller Titel Beschränkung der Amtsdauer der Mitglieder des Grossen Rates
Abstimmungsdatum 11.09.1966
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 55.8%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Es handelt sich um die Umsetzung der 1964 angenommenen Volksinitiative, die eine Amtszeitbeschränkung für Grossratsmitgliedern von drei Legislaturperioden, also zwölf Jahren, forderte. (S. Abstimmung vom 24.5.1964). In der Verfassung wurde verankert, dass wer dem Grossen Rat ununterbrochen während drei Amtsperioden angehört hat, für die nächstfolgende Amtsperiode nicht wählbar ist. Angebrochene Amtsperioden wurden dabei als ganze gezählt. Die neue «Amts-Guillotine» bedeutete für rund die Hälfte der Grossräte, dass sie bei den nächsten Wahlen nicht mehr antreten konnten.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 16.06.1966
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 3)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: LDP, RDP
Nein: SP, PdA, KVP, LdU, EVP
Parolen Weitere Ja: Aktion Junges Basel (um bürgerliche Jungparteien)
Nein: Aktionskomitee für freies Wahlrecht
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 9'063
Nein-Stimmen 7'176
Stimmbeteiligung 24.6%
Stimmberechtigte 66'463
Basler Stadtbuch Chronik