Anschaffung elektronische Datenverarbeitungsanlage
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Anschaffung einer zentralen elektronischen Datenverarbeitungsanlage der öffentlichen Verwaltung |
Abstimmungsdatum | 19.05.1968 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 59.4% |
Rechtsform | Fakultatives Referendum |
Politikbereich |
Telekommunikation, Verkehr und Infrastruktur |
Beschreibung der Vorlage | Es war der Beginn der elektronisch vernetzten Verwaltung: Der Grossratsbeschluss betraf eine Ausgabe von 5,9 Millionen Franken für die Anschaffung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage (IBM 360/40) und 680’000 Franken für die Einrichtung der «Zentralstelle für elektronische Datenverarbeitung». Im Abstimmungskampf wurde mit Rationalisierung beim Staat durch moderne technische Mittel und nicht zuletzt mit einer schnelleren Demokratie geworben, Wahlresultate seien dann rascher da. Die Gegnerschaft war schwierig zu lokalisieren und auch die Motive waren nicht klar; u.a. wurde vor überstürzten Aktionen gewarnt. |
Abstimmungstext | Link |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 21.12.1967 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (Grosses Mehr gegen 3) |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Komitee |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: alle Parteien ausser LdU Stimmfreigabe: LdU |
Parolen Weitere |
Ja: Komitee für eine moderne Verwaltung |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 14'856 |
Nein-Stimmen | 10'167 |
Stimmbeteiligung | 16.8% |
Stimmberechtigte | 150'851 |
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