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Anschaffung elektronische Datenverarbeitungsanlage

Allgemeines
Offizieller Titel Anschaffung einer zentralen elektronischen Datenverarbeitungsanlage der öffentlichen Verwaltung
Abstimmungsdatum 19.05.1968
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 59.4%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Telekommunikation,
Verkehr und Infrastruktur
Beschreibung der Vorlage

Es war der Beginn der elektronisch vernetzten Verwaltung: Der Grossratsbeschluss betraf eine Ausgabe von 5,9 Millionen Franken für die Anschaffung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage (IBM 360/40) und 680’000 Franken für die Einrichtung der «Zentralstelle für elektronische Datenverarbeitung». Im Abstimmungskampf wurde mit Rationalisierung beim Staat durch moderne technische Mittel und nicht zuletzt mit einer schnelleren Demokratie geworben, Wahlresultate seien dann rascher da. Die Gegnerschaft war schwierig zu lokalisieren und auch die Motive waren nicht klar; u.a. wurde vor überstürzten Aktionen gewarnt.  

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 21.12.1967
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 3)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: alle Parteien ausser LdU
Stimmfreigabe: LdU
Parolen Weitere Ja: Komitee für eine moderne Verwaltung
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 14'856
Nein-Stimmen 10'167
Stimmbeteiligung 16.8%
Stimmberechtigte 150'851
Basler Stadtbuch Chronik