Erhöhung Unterschriftenzahl für Initiativen und Referenden
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Einleitung einer Partialrevision der Kantonsverfassung (Änderung der §§ 28, 29 und 53, Erhöhung der Unterschriftenzahl für Initiative und Referendum |
Abstimmungsdatum | 19.05.1968 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 32.4% |
Rechtsform | Fakultatives Referendum |
Politikbereich |
Staatsordnung, Volksrechte |
Beschreibung der Vorlage | Es ging um die Einleitung einer Verfassungsrevision mit dem Ziel, die erforderliche Unterschriftenzahl für Initiative und Referendum zu erhöhen. Gemäss damaligem Verfahren brauchte es für eine vom Parlament angestossene Verfassungsrevision einen Einleitungsbeschluss, und dieser unterlag dem Referendum. Hauptargument bildete die Einführung des Frauenstimmrechts, mit welchem die Anzahl Stimmberechtigter von 66’000 auf über 152’000 gestiegen ist. Der Regierungsrat wollte die Unterschriften für Initiativen auf 6’000 und für Referenden auf 4’000 erhöhen. Die Gegnerschaft wehrte sich jedoch erfolgreich gegen eine Erschwerung der Volksrechte. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 15.06.1967 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Liberal-demokratische Bürgerpartei, LdU |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: SP, Katholiken Nein: Liberale, LdU, PdA, EVP Stimmfreigabe: Radikale |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 8'127 |
Nein-Stimmen | 16'962 |
Stimmbeteiligung | 16.8% |
Stimmberechtigte | 150'851 |
Basler Stadtbuch |
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