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Abbruch von Wohnhäusern

Allgemeines
Offizieller Titel Änderung des Gesetzes über Abbruch von Wohnhäusern vom 25. April 1968
Abstimmungsdatum 23.04.1972
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 69.9%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Umwelt und Lebensraum,
Wohnen
Beschreibung der Vorlage

Es ging um die unbefristete Verlängerung des 1968 beschlossenen Gesetzes gegen den Abbruch von Wohnhäusern. (S. Abstimmung vom 24.11.1968). Das Gesetz hatte den Abbruch von Häusern im Kantonsgebiet einer Bewilligungspflicht unterstellt, für das Abbruchverbot galten gewisse Ausnahmen. Die Gegnerschaft wollte keine «Verewigung» des Abbruchverbots. Sie verwies auf den Rückgang der Bevölkerungszahl und die drohende Entwicklung Basels zum reinen Arbeits- und Dienstleistungsort.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 11.11.1971
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (60 Ja, 51 Nein)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Liberaldemokratische Bürgerpartei (LDP), Hauseigentümerverband
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: RDP, CVP, SP, PdA
Nein: LDP
Stimmfreigabe: LdU
Parolen Weitere Ja: Mieterverband
Nein: Hauseigentümerverband, Aktionskomitee gegen das Abbruchgesetz
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 24'394
Nein-Stimmen 10'492
Stimmbeteiligung 23.8%
Stimmberechtigte 148'128
Basler Stadtbuch Chronik