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Taxi-Gesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Betrieb von Taxis und Gesellschaftswagen im Kanton Basel-Stadt (Gesetz vom 30. Juni 1972)
Abstimmungsdatum 03.12.1972
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 51.3%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Strassenverkehr,
Verkehr und Infrastruktur
Beschreibung der Vorlage

Das neue Taxigesetz regelte das Taxigewerbe strenger, darunter die Standplätze. War bisher sämtlichen Taxihaltern die uneingeschränkte Benützung öffentlicher Standplätze gestattet, so wurden nun zwei Bewilligungsarten eingeführt. Nur noch A-Taxihalter durften die öffentlichen Standplätze nutzen, dafür mussten sie einen 24-stündigen Bestell- und Fahrdienst garantieren. Die Gegnerschaft aus Kreisen der unabhängigen Taxihalter fürchtete eine Monopolisierung zum Nachteil der Kleinen.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 30.06.1972
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 4)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Verband freier und unabhängiger Taxihalter
Unterschriften 1686
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: LDP, FDP, CVP, SP, VEW, PdA
Parolen Weitere Ja: Aktionskomitee für das Taxigesetz
Nein: Verband freier und unabhängiger Taxihalter
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 37'898
Nein-Stimmen 36'023
Stimmbeteiligung 54.6%
Stimmberechtigte 146'648
Basler Stadtbuch Chronik