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Stimm- und Wahlrechtsalter 18

Allgemeines
Offizieller Titel Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalters
Abstimmungsdatum 04.11.1973
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 27.7%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung sah die Herabsetzung des kantonalen Stimm- und Wahlrechtsalters (aktiv und passiv) von 20 auf 18 Jahre vor. Es war der erste Anlauf für das Stimmrechtsalter 18, auf Anregung von Parlamentsvorstössen und einer PdA-Initiative. Der Regierungsrat wollte den 18- und 19-Jährigen Gelegenheit zur Teilnahme geben und zudem das zunehmende Gewicht älterer Menschen an politischen Entscheiden ausgleichen. Die angestrebte Verjüngungskur der Stimmberechtigten kam aber nicht an. Das Argument überwog, dass das Stimmrecht neben dem Pass an die Mündigkeit, die damals noch bei 20 Jahren lag, geknüpft sein müsse.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 14.06.1973
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (55 Ja, 29 Nein)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: SP, POB, PdA, CVP, LdU
Nein: FDP
Parolen Weitere Ja: Basler Freizeitaktion
Nein: Komitee 20
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 10'066
Nein-Stimmen 26'302
Stimmbeteiligung 25.2%
Stimmberechtigte 144'740
Basler Stadtbuch Chronik