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Sanierung Altstadtliegenschaften

Allgemeines
Offizieller Titel Umbau und Sanierung von 40 Altstadtliegenschaften
Abstimmungsdatum 26.09.1976
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 50.1%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Boden,
Umwelt und Lebensraum
Beschreibung der Vorlage

Der Grossratsbeschluss ermächtigte den Kanton, auf 40 Altstadtliegenschaften Hypotheken von max. 35 Millionen Franken aufzunehmen und das Geld für dringende Renovationen zu verwenden. Es ging um Liegenschaften, die dem Staat gehörten, u.a. Häuser am Imbergässlein, an der Rheingasse und am Andreasplatz. Die Diskussion entbrannte um die Frage, für wie viel Geld und für wen Altstadtwohnungen saniert werden sollen. Während die Regierung gegen den Bevölkerungsschwund ankämpfen wollte, befürchtete die Gegnerschaft Luxussanierungen und die Vertreibung der bisherigen Mieterschaft.
Aufgrund von Fehlern in Abstimmungslokalen wurde zuerst Annahme, dann Ablehnung der Vorlage verkündet. Der Polizeidirektor liess nachzählen, schliesslich wurde Annahme festgestellt. Die Gegnerschaft erhob Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht, allerdings erfolglos. (BaZ, 9.6.1977)

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 08.04.1976
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (70 Ja, 16 Nein)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee zur Erhaltung der Altstadt
Unterschriften 4185
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Nein: SP, POB, PdA
Parolen Weitere Ja: Komitee für die Basler Altstadt (Präsident Eugen A. Meier)
Nein: Komitee zur Erhaltung der Altstadt
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 29'453
Nein-Stimmen 29'376
Stimmbeteiligung 42.2%
Stimmberechtigte 142'273
Basler Stadtbuch Chronik