| Beschreibung der Vorlage |
Der Grossratsbeschluss ermächtigte den Kanton, auf 40 Altstadtliegenschaften Hypotheken von max. 35 Millionen Franken aufzunehmen und das Geld für dringende Renovationen zu verwenden. Es ging um Liegenschaften, die dem Staat gehörten, u.a. Häuser am Imbergässlein, an der Rheingasse und am Andreasplatz. Die Diskussion entbrannte um die Frage, für wie viel Geld und für wen Altstadtwohnungen saniert werden sollen. Während die Regierung gegen den Bevölkerungsschwund ankämpfen wollte, befürchtete die Gegnerschaft Luxussanierungen und die Vertreibung der bisherigen Mieterschaft. Aufgrund von Fehlern in Abstimmungslokalen wurde zuerst Annahme, dann Ablehnung der Vorlage verkündet. Der Polizeidirektor liess nachzählen, schliesslich wurde Annahme festgestellt. Die Gegnerschaft erhob Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht, allerdings erfolglos. (BaZ, 9.6.1977)
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