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Motorfahrzeugsteuer für Motorräder und Personenwagen

Allgemeines
Offizieller Titel Abänderung des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge vom 17.11.1966, § 2, Ziffern 1 und 2 (Motorräder, Personen- und Gesellschaftswagen)
Abstimmungsdatum 05.12.1976
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 36.4%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Finanzen,
Steuerwesen
Beschreibung der Vorlage

Die Gesetzesänderung bezweckte eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer. Es ging um einen Zuschlag von 10 % bei zwei- und vierrädrigen Personenfahrzeugen, was der seit 1974 aufgelaufenen Teuerung entsprochen hätte. Der Staat hätte so etwa 580’000 Franken pro Jahr zusätzlich eingenommen. Gegen die Verkehrsverbände und ihren Slogan, der Autofahrer sei keine Milchkuh, war allerdings kein Durchkommen. Bereits drei Jahre vorher hatten die Stimmberechtigten eine – markant höhere – Steuererhöhung für Motorfahrzeuge abgelehnt. (S. Abstimmung vom 20.5.1973).

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 15.09.1976
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 2)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Automobil-Club der Schweiz (ACS) und Touring-Club der Schweiz (TCS)
Unterschriften 21'647
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parolen Weitere Ja: Aktionskomitee für die Anpassung der Motorfahrzeugsteuer
Nein: ACS, TCS, Verkehrsliga, Aktionskomitee gegen staatliche Steuerpolitik
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 23'161
Nein-Stimmen 40'551
Stimmbeteiligung 45.9%
Stimmberechtigte 141'232
Basler Stadtbuch Chronik