Offizieller Titel |
Genehmigung neuer genereller Linien für den Aeschengraben, die St. Jakobs-Strasse und die Nauenstrasse. Festsetzung der maximal zulassigen Ausnützungsziffer bei Ausnahmebewilligungen im Gebiet zwischen Aeschengraben, St. Jakobs-Strasse, Nauenstrase und Gartenstrase. Änderung der Zoneneinteilung im Gebiet zwischen Aeschengraben, St. Jakobs-Strasse, Nauenstrasse und Gartenstrase (Grossratsbeschluss vom 22. Dezember 1977) |
Beschreibung der Vorlage |
Der Grossratsbeschluss betraf die baulichen Grundlagen für neue Bürogebäude der Versicherungsgesellschaft Bâloise zwischen Aeschengraben und Gartenstrasse. Die Gegnerschaft wehrte sich dagegen, dass die Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage in Wohnquartiere führen würden. Die Bauherrschaft gab danach Zusicherungen ab, das dies nicht der Fall sein wird. Anhand der Quartierplanung Gartenstrasse wurde erstmals die neue Mehrwertabgabe angewendet. (S. Abstimmung vom 4.12.1977).
|