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Haushaltszulage für Ledige

Allgemeines
Offizieller Titel Lohngesetz ‒ Haushaltzulage für Ledige (Gesetz vom 11. Januar 1979)
Abstimmungsdatum 20.05.1979
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 27.5%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Mit der Änderung des Lohngesetzes sollten auch ledige Staatsbedienstete (beiden Geschlechts) vom 35. Altersjahr an eine Haushaltszulage erhalten. Bisher erhielten solche nur geschiedene, verwitwete oder getrennte Mitarbeitende, sofern sie einen eigenen Haushalt führten. Die Zulage hätte ca. 100 Franken monatlich betragen. Die Befürworter wollten eine Benachteiligung der Ledigen beseitigen, die Gegnerschaft bekämpfte die Mehrkosten allerdings erfolgreich. 

Abstimmungstext Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 11.01.1979
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee für soziale Lohnpolitik und gesunde Staatsfinanzen
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: SP
Parolen Weitere Ja: Staatspersonalverbände, VPOD, Kaufmännischer Verein
Nein: Komitee für soziale Lohnpolitik und gesunde Staatsfinanzen
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 14'027
Nein-Stimmen 37'053
Stimmbeteiligung 37.3%
Stimmberechtigte 139'768
Basler Stadtbuch Chronik