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Spielautomaten und Spielsalons

Allgemeines
Offizieller Titel Spielautomaten und Spielsalons (Gesetz vom 19. Oktober 1978)
Abstimmungsdatum 23.09.1979
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 63.7%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Freizeit und Tourismus,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Das neue Spielsalongesetz führte ein Verbot von Geldspielautomaten auf Kantonsgebiet ein. Die Altersgrenze für den Zutritt zu Spielsalons legte das Gesetz auf 18 Jahre fest. Basel-Stadt galt zuvor als liberalster Kanton in Sachen Geldspielautomaten, die Spielsalons schossen wie Pilze aus dem Boden, auch unmittelbar neben Schulen. Die Gegnerschaft fand das Verbot eine unnötige und das Gastgewerbe schädigende Bevormundung.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 19.10.1978
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (61 Ja, 16 Nein)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Spielautomatenbranche, Wirteverband
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: CVP, POB
Stimmfreigabe: NA
Parolen Weitere Ja: Komitee für das Verbot von Spielautomaten, Schulsynode
Nein: Wirteverband, Vereinigung Basler Spielbetriebe, Komitee gegen Bevormundung des Bürgers
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 19'492
Nein-Stimmen 11'097
Stimmbeteiligung 22.1%
Stimmberechtigte 139'722
Basler Stadtbuch Chronik