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Einführung eines Ombudsmannes

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «zur Verbesserung des Schutzes der verfassungsmässigen Rechte (Einführung eines Ombudsmannes)»
Abstimmungsdatum 28.10.1984
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 55.2%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Institutionen,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte die Einführung eines Ombudsmans, der den Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Rechte des Staatspersonals innerhalb der Verwaltung stärken sollte. Eine leicht ansprechbare, ausserhalb der Verwaltung stehende Instanz sollte dem Einzelnen helfen, Schwierigkeiten mit der Verwaltung auszuräumen. Vorbild waren die skandinavischen Länder. Anders als die Regierung lehnte der Grosse Rat die Initiative ab. Die Gegnerschaft machte finanzielle Einwände geltend. (S. auch zweite Abstimmung vom 28.9.1986).

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Landesring der Unabhängigen (LdU)
Unterschriften 2062
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 10.03.1983
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (Grosses Mehr gegen 25)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: FDP, CVP, LdU, VEW, SP, POB, PdA
Nein: LDP, NA
Stimmfreigabe: DSP
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 15'210
Nein-Stimmen 12'331
Stimmbeteiligung 20.6%
Stimmberechtigte 136'372
Basler Stadtbuch Chronik