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Zonenänderung Bachlettendreieck

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «Bachletten-Dreieck» (Einweisung von Gebäuden in die Schutz- oder Schonzone)
Abstimmungsdatum 02.12.1984
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 49.0%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Kultur, Religion, Medien,
Kulturpolitik
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative wollte das Bachlettendreieck als Wohnquartier erhalten und Häuser aus dem späten 19. Jahrhundert schützen. Sie verlangte die Einweisung der Bachlettenstrasse 23-35 und der Birsigstrasse 75/79-83 in die Schutzzone, weiter die Einweisung des Pelikanweglein 16/18 in die Schonzone. Neu bauen wollte dort die Arealeigentümerin Fracht AG. Die Basler Denkmalpflege erachtete die Häuser nicht als schützenswert.

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Neutraler Quartierverein Bachletten
Unterschriften 6706
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 27.09.1984
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (Grosses Mehr gegen 28)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Ablehnend
Parteiparolen Ja: SP, POB, VEW, LdU, PdA
Nein: LDP, FDP, CVP, DSP
Parolen Weitere Ja: Neutraler Quartierverein Bachletten, Heimatschutz, freiwillige Denkmalpflege
Nein: Gewerbeverband, Handelskammer, Aktionskomitee für vernünftige Stadtentwicklung
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 22'693
Nein-Stimmen 23'577
Stimmbeteiligung 35.3%
Stimmberechtigte 136'016
Basler Stadtbuch Chronik
Artikel: Das «Bachlettendreieck»