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Zulässigkeit von Volksinitiativen durch Appellationsgericht

Allgemeines
Offizieller Titel Appellationsgericht als Verfassungsgericht über die Zulässigkeit von Volksinitiativen
Abstimmungsdatum 28.09.1986
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 56.0%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Rechtsordnung,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung schrieb fest, dass das Appellationsgericht als Verfassungsgericht über die Zulässigkeit von Volksinitiativen urteilt. Bisher mussten Rekurse gegen Ungültigerklärungen von Initiativen beim Bundesgericht eingereicht werden. Konkret entschied nun der Regierungsrat über die Gültigkeit von Initiativen und auf Beschwerde hin amtete das Appellationsgericht als Verfassungsgericht. Die Gegnerschaft wehrte sich gegen eine weitere Hürde für Initiativen.
Im Jahr darauf bevorzugten die Stimmberechtigten doch weiterhin den Grossen Rat als ersten «Schiedsrichter». (S. Abstimmung vom 6.12.1987) 

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 09.01.1986
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 29)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: LDP, FDP, CVP, DSP, VEW, NA
Nein: SP, POB, PdA
Stimmfreigabe: LdU
Parolen Weitere Ja: Komitee «JA zu klaren Volksentscheiden»; Gewerbeverband
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 21'644
Nein-Stimmen 16'974
Stimmbeteiligung 31.4%
Stimmberechtigte 134'923
Basler Stadtbuch Chronik