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Verlängerung der Amtsperiode im Grossen Rat

Allgemeines
Offizieller Titel Verlängerung der Amtsperiode (4 statt 3 Perioden) der Mitglieder des Grossen Rates
Abstimmungsdatum 25.09.1988
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 43.7%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung wollte die Amtszeitbeschränkung von Grossratsmitgliedern um eine Amtszeit verlängern, von 12 auf 16 Jahre. Der Antrag kam vom Ratsbüro. Es argumentierte, dass durch die Amtszeitbeschränkung viel politische Erfahrung routinierter Ratsmitglieder verloren gehe. Die gegnerischen Stimmen sahen nicht in einer Amtszeitverlängerung das Rezept, um das Parlament gegenüber der Regierung und Verwaltung zu stärken, sondern indem den Mitgliedern mehr Dokumentationsdienste und andere Hilfsmittel zur Verfügung stünden. Die Beschränkung auf drei Amtszeiten hatte 1966 eine Volksinitiative erzwungen, um Sesselkleberei zu verhindern und mehr Junge ins Parlament zu bringen. (S. Abstimmungen vom 24.5.1964 und 11.9.1966).
Mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 wurde die Amtszeitbeschränkung, geltend ab 2009, wieder auf vier Amtsperioden festgelegt.

Abstimmungstext Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 20.04.1988
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 15 Stimmen)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: LDP, FDP, VEW
Nein: POB, GAB/Grüne
Parolen Weitere Ja: Basler Komitee zur Lockerung der Amtszeitbeschränkung für Grossratsmitglieder
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 16'963
Nein-Stimmen 21'873
Stimmbeteiligung 30.2%
Stimmberechtigte 131'777
Basler Stadtbuch Chronik