| Beschreibung der Vorlage |
Die Verfassungsänderung wollte die Amtszeitbeschränkung von Grossratsmitgliedern um eine Amtszeit verlängern, von 12 auf 16 Jahre. Der Antrag kam vom Ratsbüro. Es argumentierte, dass durch die Amtszeitbeschränkung viel politische Erfahrung routinierter Ratsmitglieder verloren gehe. Die gegnerischen Stimmen sahen nicht in einer Amtszeitverlängerung das Rezept, um das Parlament gegenüber der Regierung und Verwaltung zu stärken, sondern indem den Mitgliedern mehr Dokumentationsdienste und andere Hilfsmittel zur Verfügung stünden. Die Beschränkung auf drei Amtszeiten hatte 1966 eine Volksinitiative erzwungen, um Sesselkleberei zu verhindern und mehr Junge ins Parlament zu bringen. (S. Abstimmungen vom 24.5.1964 und 11.9.1966).
Mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 wurde die Amtszeitbeschränkung, geltend ab 2009, wieder auf vier Amtsperioden festgelegt.
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