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Gleichberechtigung in der Rechtssprache

Allgemeines
Offizieller Titel Verfassungsartikel für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Rechtssprache
Abstimmungsdatum 04.06.1989
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 72.7%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Rechtsordnung,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Der neue Verfassungsartikel verankerte die sprachliche Gleichberechtigung. Er übernahm den Artikel der Bundesverfassung «Frau und Mann sind gleichberechtigt» und hielt fest, dass alle Rechtssätze für beide Geschlechter gelten, auch wenn nicht beide Geschlechter genannt sind. Die Gleichberechtigungsklausel ermöglichte, dass Gesetze, Verordnungen etc. nicht sofort angepasst werden mussten. Gegnerische Stimmen wollten das Mitgemeint-Sein von Frauen nicht länger akzeptieren, die Unrechtsposition der Frauen werde so fortgeschrieben.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 08.12.1988
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (58 Ja, 35 Nein)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: FDP, LDP, CVP, NA, DSP, Grüne Mitte, alte PdA
Nein: SP, POB, LdU, neue PdA
Stimmfreigabe: VEW
Parolen Weitere Nein: Vereinigung für Frauenrechte Basel
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 30'638
Nein-Stimmen 11'512
Stimmbeteiligung 33.2%
Stimmberechtigte 130'897
Basler Stadtbuch Chronik