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Vermummungsverbot

Allgemeines
Offizieller Titel Änderung des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (Vermummungsverbot)
Abstimmungsdatum 20.05.1990
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 71.5%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Rechtsordnung,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Es war eine schweizerische Premiere: Die Stimmberechtigten stimmten überraschend deutlich einem Vermummungsverbot bei bewilligungspflichtigen Versammlungen, Demonstrationen und sonstigen Menschenansammlungen zu – die Basler Zeitung sprach von einem «politischen Volltreffer» für Polizeichef Karl Schnyder. Die Regierung begründete das Verbot mit der zunehmenden Gewalt bei Demonstrationen. Es war u.a. die Zeit der Demonstrationen der «Stadtgärtner». Die Befürworter unterstrichen, dass Krawalle, Sachbeschädigungen und Personenverletzungen praktisch nur von Vermummten ausgeübt würden. Die Gegnerschaft hielt das Vermummungsverbot für eine verfassungswidrige Einschränkung des Demonstrationsrechts.
Eine staatsrechtliche Beschwerde der Gegner wurde vom Bundesgericht später abgelehnt. (Basler Chronik, 14.11.1991).

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 13.09.1989
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (58 Ja, 37 Nein)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Sozialdemokratische Partei (SP)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befüwortend
Parteiparolen Ja: LDP, FDP, CVP, DSP, PdA 1944, UVP, VEW Riehen, junge SVP
Nein: SP, POB, Neue PdA, Grüne Partei, LdU, SAP, VEW Basel
Parolen Weitere Ja: Komitee «Gewaltfreie Demonstrationen: JA»
Nein: Komitee gegen das Vermummungsverbot, Demokratische JuristInnen, Frauen für den Frieden
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 33'528
Nein-Stimmen 13'368
Stimmbeteiligung 35.9%
Stimmberechtigte 131'872
Basler Stadtbuch Chronik