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Anpassung Initiativrecht

Allgemeines
Offizieller Titel Verfassungsänderung im Bereich des lnitiativrechts
Abstimmungsdatum 02.06.1991
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 79.5%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsanpassung brachte Vereinfachungen und Präzisierungen im Initiativrecht. So entfiel die bisher nötige doppelte Volksabstimmung bei formulierten Verfassungsinitiativen (zuerst über die Initiative, dann die Verfassungsänderung), da formulierte Initiativen den Verfassungstext bereits vorgeben. Weiter wurde klargestellt, dass der Grosse Rat über die Zulässigkeit von Initiativen entscheidet und dass er jeder Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen kann. Verankert wurde zudem, dass Teilrevisionen der Verfassung immer durch den Grossen Rat und Totalrevisionen von einem Verfassungsrat vorgenommen werden.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 16.01.1991
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: alle Parteien
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 31'573
Nein-Stimmen 8'122
Stimmbeteiligung 32.4%
Stimmberechtigte 131'205
Basler Stadtbuch Chronik