| Beschreibung der Vorlage |
Die unformulierte Volksinitiative verlangte die Einführung einer 5%-Hürde für Grossratswahlen. Diejenigen Listen, die das Quorum von 5% der gültigen Stimmen in einem Wahlkreis nicht erreichten, sollten kein Mandat zugesprochen erhalten. Ziel war die Verhinderung politischer Splittergruppen. Die Gegnerschaft warnte vor einem Demokratieverlust. Die Stimmberechtigten gaben der Initiative den Vorzug und lehnten einen Gegenvorschlag ab.
Eine zweite Volksabstimmung entfiel, weil die Initiative aufgrund eines Kompromisses im Grossen Rat zurückgezogen wurde. Gemäss diesem kam die 5%-Hürde erst dann zur Anwendung, wenn eine Liste in keinem Wahlkreis das 5 %-Quorum erreichte (GRP, 20.4.1994). Diese Regelung half namentlich der in Riehen starken VEW, weiter im Grossen Rat Einsitz zu haben.
2011 führte der Grosse Rat eine Vier-Prozent-Klausel ein, die für die Grossratswahlen 2012 und 2016 galt. Auf die Wahlen 2020 hin wurde das Quorum ganz abgeschafft.
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