| Beschreibung der Vorlage |
Die totalrevidierte Kantonsverfassung löste die Verfassung von 1889 ab (Inkrafttreten am 13. Juli 2006). Sie war ab 1999 von einem 60-köpfigen Verfassungsrat ausgearbeitet worden. Die neue Verfassung machte konkrete Aussagen über Grundrechte, Staatsziele und Staatsaufgaben. So wurde neu ein Recht auf Kindertagesbetreuung verankert. Wichtige Neuerungen bezüglich der Behörden betrafen die Verkleinerung des Grossen Rates von 130 auf 100 Mitglieder, die Verlängerung der Amtszeitbeschränkung für Grossratsmitglieder von drei auf vier Amtsperioden und die Einführung des Präsidialdepartements und des Regierungspräsidiums. Die beiden Gemeinden Riehen und Bettingen erhielten mehr Autonomie (u.a. Einführung der Gemeindeinitiative, Ermächtigung, das kommunale Ausländerstimmrecht einzuführen). Und schliesslich wurde die nötige Anzahl Unterschriften für Volksinitiativen von 4000 auf 3000 gesenkt und eine Sammelfrist von 18 Monaten eingeführt.
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