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Stimm- und Wahlrechtsalter 16

Allgemeines
Offizieller Titel Revision der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (Stimm- und aktives Wahlrecht ab 16 Jahren in kantonalen Angelegenheiten)
Abstimmungsdatum 08.02.2009
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 28.0%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung schlug vor, das Stimm- und das aktive Wahlrecht für kantonale Angelegenheiten von 18 auf 16 Jahre zu senken. Das passive Wahlrecht, also das Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, sollte bei 18 Jahren belassen werden. Der Anstoss kam von einer vom Grossen Rat überwiesenen Motion. Die Befürworter trauten 16-Jährigen die politische Teilnahme zu und machten geltend, dass der Einbezug junger Menschen die Solidarität zwischen den Generationen fördere. Die Gegnerschaft fand, dass viele 16- bis 18-Jährige politisch noch wenig interessiert und leicht beinflussbar seien.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Geschäftsnummer 08.0528
Grossratsbeschluss 12.11.2008
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (64 Ja, 38 Nein)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, Grüne, BastA, GLP
Nein: SVP, LDP, FDP, CVP, EVP, DSP
Parolen Weitere Ja: Komitee «Ja, wählen ab 16», Gewerkschaftsbund
Nein: Gewerbeverband
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 16'855
Nein-Stimmen 43'366
Stimmbeteiligung 56.5%
Stimmberechtigte 107'711
Basler Stadtbuch Chronik