| Beschreibung der Vorlage |
Bei der Änderung des Steuergesetzes handelt es sich um den Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug»; sie wurde aufgrund des Gegenvorschlags zurückgezogen. Gegen den Gegenvorschlag ist – was selten vorkommt – das Referendum ergriffen worden. Die SP-Initiative forderte, dass die Arbeitgeber bei den Arbeitnehmenden einen Lohnabzug vornehmen und diesen an die Steuerverwaltung überweisen, um der hohen Überschuldung von Privatpersonen entgegenzuwirken. Der Regierungsrat empfahl die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung, weil er den Nutzen für zu gering hielt. Der Grosse Rat beschloss jedoch einen Gegenvorschlag, der auf einen vereinfachten Direktabzug setzt: Arbeitgeber sollen für Personen mit Wohnsitz in Basel einen Steuerabzug vom Lohn von 10% vornehmen, bei einem Wohnsitz in Riehen oder Bettingen beträgt er 5%. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist der Lohnabzug freiwillig und alle Arbeitnehmenden können aktiv auf den automatischen Direktabzug verzichten (Opt-Out). Die Gegnerschaft warnt vor einem teuren Bürokratieprojekt, welches das Ziel verfehle und die Eigenverantwortlichkeit untergrabe. Basel-Stadt wäre der erste Kanton mit einem direkten Steuerabzug.
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