Genehmigung Normal-Gaspreis
Der Grossratsbeschluss betraf die Erhöhung des Gas-Normalpreises von 60 auf 80 Rappen pro Kubikmeter. Damit sollte das Gaswerk (später IWB) sein Defizit senken können. Die Festlegung des Gaspreises lag damals noch in der Beschlusskompetenz des Grossen Rates. Die Opposition galt einem Gaspreisaufschlag in dieser Höhe.