Auch in Basel-Stadt ist nicht das ‹Volk› souverän, sondern es sind die Stimmberechtigten, die nur gut die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Weil von dieser Hälfte wiederum oft weniger als die Hälfte den Stimmzettel einwirft, entscheidet in Tat und Wahrheit eine krasse Minderheit über die Gesamtbevölkerung.
Dieser Text ist ein gekürzter Auszug aus dem Buch «Auf zur Urne!» (S. 261-264), mit freundlicher Genehmigung des Christoph Merian Verlags.
Stimmbeteiligung
Die Tatsache, dass nur ein Teil der Stimmberechtigten sein Recht wahrnimmt, war im Stadtkanton wiederholt ein Thema. In erster Linie um 1900, als der Bevölkerung zweimal der Stimmrechtszwang als Heilmittel für eine gesündere Demokratie verschrieben werden sollte – sie verweigerte die Rezeptur. 1943 schrieb der Regierungsrat in einem vom Parlament angeforderten Bericht zu Massnahmen für eine höhere Stimmbeteiligung: «Es ist in der Tat ein wenig erfreulicher Zustand, dass der stimmberechtigte Bürger von der Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte so vielfach keinen Gebrauch macht.» Man habe die Anzahl Wahlbüros erhöht, die Abstimmungszeiten verlängert und man sende Wahl- und Abstimmungsunterlagen ins Haus. Damit war der Regierungsrat mit seinem Latein am Ende. Einen Stimmzwang, wie ihn die Kantone Zürich, Aargau oder St. Gallen noch kannten, lehnte er ab, da «Polizeiverordnungen mit Bussen und Gebühren mangelnde staatsbürgerliche Erziehung nicht zu ersetzen vermögen». In Basel-Stadt blieb es immer bei der Freiwilligkeit.
Ist eine tiefe Stimmbeteiligung ein Zeichen für Desinteresse oder gar Politikverdrossenheit? Oder ist sie ein gutes Zeichen, weil sie politische Zufriedenheit signalisiert? Was die folgende Tabelle zeigt: Die mittlere Stimmbeteiligung nach Jahrzehnt erreichte in Basel-Stadt 1921–1930 den höchsten Wert (56,1 %), in einer Zeit wirtschaftlicher Krise, der sozialen Konflikte und der politischen Polarisierung. In den von Wirtschaftswachstum geprägten 1960er Jahren sank die Stimmbeteiligung auf den Tiefstand (31,8 %). Seither wächst sie wieder stetig an und hat im letzten Jahrzehnt respektable 49,5 % erreicht. Ein Grund dürfte in der brieflichen Stimmabgabe liegen. Sie wurde in Basel-Stadt 1995 allgemein eingeführt, davor war sie während Jahren auf Gesuch hin möglich. Die Stimmbeteiligung steigt seit den 1990er Jahren aber auch schweizweit wieder an.
Ein- und Ausschlussdemokratie
Die Vorstellung, dass mit Einführung der direkten Demokratie 1875 der Anteil der Stimm- und Wahlberechtigten einen grossen Sprung gemacht habe, ist falsch. Denn weiterhin hatten Frauen (die eine markante Mehrheit stellten), Ausländer und die unter 20-Jährigen an der Urne nichts zu sagen. Entsprechend erreichte der Anteil Stimmberechtigter an der Wohnbevölkerung in Basel-Stadt erst 1918 die 20 %-Marke.
Der Quantensprung kam mit der Einführung des Frauenstimmrechts 1966. Im Folgejahr stieg der Anteil von 28,6 % auf 65 %. Prozentual wird der Peak 1989 erreicht, mit einem Anteil Stimmberechtigter von 67,9 %. In diesem Jahr kamen die 18- und 19-Jährigen hinzu.
Seither geht es wieder bergab, im Takt mit der Zunahme der ausländischen Bevölkerung. Die Einbürgerungen können dieser Entwicklung bei weitem nicht folgen. Allein in diesem Jahrtausend ist der Anteil Stimmberechtigter um 10 % gesunken, Ende 2021 betrug er noch 51,8 %, Ende 2023 50,5 %. Kein anderer Kanton hat einen derart tiefen Anteil stimmberechtigter Personen, und bald droht der Anteil unter die 50-Prozent-Marke zu fallen – es sei denn, die politische Mitbestimmung wird geöffnet.
Artikel: In Basel-Stadt droht das Diktat der Minderheit, DeFacto, 23.1.2024
Grafiken: baselvotes