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Ausschluss von Lehrtätigkeit an Katholischer Schule

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 5. Februar 1884 betreffend den Ausschluss von Mitgliedern religiöser Genossenschaften von der Lehrtätigkeit (Katholische Schule)
Abstimmungsdatum 24.02.1884
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 60.6%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Bildung und Forschung,
Bildungspolitik
Beschreibung der Vorlage

Das vom Grossen Rat dem obligatorischen Referendum unterstellte Gesetz untersagte Mitgliedern von geistlichen Orden und Kongregationen jede Wirksamkeit an öffentlichen oder Privatschulen. Das bedeutete ein Unterrichtsverbot für Ordensleute, und damit musste die Katholische Privatschule am Kleinbasler Lindenberg schliessen. Das Erziehungsdepartement hatte ihr zuvor Unzulänglichkeiten bei der Lehrtätigkeit vorgeworfen, die Katholische Schule war den dominierenden Freisinnigen aber grundsätzlich ein Dorn im Auge. Die Gegnerschaft warnte vergebens davor, «die Flamme des Kulturkampfs anzufachen» und appellierte an die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Für die Katholiken, die gegen den Regierungsentscheid zuvor rekurriert hatten, bedeutete das Volksverdikt eine Zurückweisung durch die reformierte Mehrheit. Rund 1300 Kinder – gegen ein Viertel der Volksschüler – mussten in die staatliche, konfessionsneutrale Schule wechseln.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 05.02.1884
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (66 gegen 50 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Freisinnige, Grütliverein
Nein: Katholiken, Konservative
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 4'479
Nein-Stimmen 2'910
Stimmbeteiligung 82.1%
Stimmberechtigte 9'005
Basler Stadtbuch Chronik