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Obligatorische Krankenversicherung

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz vom 4. Juli 1887 betreffend obligatorische Krankenversicherung der Arbeiter
Abstimmungsdatum 11.09.1887
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 37.8%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Sozialpolitik,
Sozialversicherungen
Beschreibung der Vorlage

Das neue Gesetz wollte eine obligatorische Krankenversicherung für die Fabrikarbeiterschaft und Handwerksgesellen einführen. Es sah eine Beteiligung der Arbeitgeber zu einem Drittel und der Arbeiterschaft zu Zweidrittel vor, staatliche Zuschüsse sollten nur Familien erhalten. Bisherige freiwillige Kassen sollten unter staatliche Aufsicht kommen. Die Arbeiterschaft zeigte erstmals, dass sie Referendumsmacht besitzt. Sie erwartete statt einer «stümperhaften Gesetzgebung unter dem falschen Namen Sozialreform» ein massgeblich vom Staat finanziertes Versicherungsobligatorium für die gesamte Bevölkerung.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 04.07.1887
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (39 gegen 16 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Arbeiterbund inkl. Grütliverein, private Krankenkassen
Unterschriften 1184
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: Konservative
Nein: Freisinnige und Katholiken gespalten
Parolen Weitere Ja: Gewerbeverein
Nein: Arbeiterbund inkl. Grütliverein, Demokratischer Verein
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 1'346
Nein-Stimmen 2'210
Stimmbeteiligung 35.7%
Stimmberechtigte 9'974
Basler Stadtbuch Chronik