Obligatorische Krankenversicherung
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Gesetz vom 4. Juli 1887 betreffend obligatorische Krankenversicherung der Arbeiter |
Abstimmungsdatum | 11.09.1887 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 37.8% |
Rechtsform | Fakultatives Referendum |
Politikbereich |
Sozialpolitik, Sozialversicherungen |
Beschreibung der Vorlage | Das neue Gesetz wollte eine obligatorische Krankenversicherung für die Fabrikarbeiterschaft und Handwerksgesellen einführen. Es sah eine Beteiligung der Arbeitgeber zu einem Drittel und der Arbeiterschaft zu Zweidrittel vor, staatliche Zuschüsse sollten nur Familien erhalten. Bisherige freiwillige Kassen sollten unter staatliche Aufsicht kommen. Die Arbeiterschaft zeigte erstmals, dass sie Referendumsmacht besitzt. Sie erwartete statt einer «stümperhaften Gesetzgebung unter dem falschen Namen Sozialreform» ein massgeblich vom Staat finanziertes Versicherungsobligatorium für die gesamte Bevölkerung. |
Abstimmungstext | Link |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 04.07.1887 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (39 gegen 16 Stimmen) |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Arbeiterbund inkl. Grütliverein, private Krankenkassen |
Unterschriften | 1184 |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: Konservative Nein: Freisinnige und Katholiken gespalten |
Parolen Weitere |
Ja: Gewerbeverein Nein: Arbeiterbund inkl. Grütliverein, Demokratischer Verein |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 1'346 |
Nein-Stimmen | 2'210 |
Stimmbeteiligung | 35.7% |
Stimmberechtigte | 9'974 |
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