Volkswahl der Richter
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Grossratsbeschluss vom 23. Februar 1891 betreffend Initiativbegehren «zur Wahl der Richter durch das Volk (Partialrevision der Verfassung)» |
Abstimmungsdatum | 10.05.1891 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 59.6% |
Rechtsform | Volksinitiative |
Politikbereich |
Politisches System, Staatsordnung |
Beschreibung der Vorlage | Die Volksinitiative verlangte die Volkswahl der Richter. Neu sollten die Präsidenten und die Mitglieder der Gerichte von den Stimmberechtigten statt vom Grossen Rat gewählt werden. Weiter sollte ihre Amtsdauer auf drei Jahre beschränkt werden. Vergeblich versuchten die Konservativen ihre im Gerichtswesen noch starke Stellung zu verteidigen. Die Arbeiterschaft machte erstmals von der Änderung eines einzelnen Verfassungsartikels Gebrauch, welche die Totalrevision der Kantonsverfassung 1890 ermöglicht hatte. (S. auch Abstimmung vom 20.12.1891 zur Umsetzung). |
Abstimmungstext | Link |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Arbeiter- und Grütlivereine |
Unterschriften | 1386 |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 23.02.1891 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (64 gegen 39 Stimmen) |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen |
Ja: Aktionskomitee der Arbeiter- und Grütlivereine und SP, Freisinnige Nein: Konservative |
Weiteres Bildmaterial |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 3'405 |
Nein-Stimmen | 2'304 |
Stimmbeteiligung | 52.0% |
Stimmberechtigte | 10'985 |
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