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Stimmzwang

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 14. April 1904 betreffend Initiativbegehren «für den Erlass eines Gesetzes betreffend obligatorische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen (Stimmzwang)»
Abstimmungsdatum 08.05.1904
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 40.7%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Das neue Gesetz wollte den Stimm- und Wahlzwang einführen und damit die Forderung einer Volksinitiative umsetzen. Stimmberechtigte, die nicht an die Urne gingen, sollten 2 Franken Busse bezahlen, das Gesetz sah aber Ausnahmegründe wie Krankheit vor. Die Stimm- und Wahlpflicht sollte auch nur bis zum Alter von 60 Jahren gelten. Zu dieser Zeit kannte eine Mehrheit der Kantone die obligatorische Stimmfreigabe und der Regierungsrat verwies auf ihre Wirkung. Die schlechte Stimmbeteiligung des Stadtkantons sei «eine beschämende Erscheinung». Eine Zwangserziehung für Stimmfaule kam bei den Basler Stimmbürgern allerdings nicht an. (S. auch Abstimmung vom 18.6.1911).

Unterschriftensammlung
Urheberschaft Sozialdemokratische Partei (SP) und freisinnige Kreise
Unterschriften 1674
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 14.04.1904
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (66 gegen 31 Stimmen)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, Freisinnige (gespalten)
Nein: Konservative und Katholiken
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 4'064
Nein-Stimmen 5'917
Stimmbeteiligung 55.6%
Stimmberechtigte 18'002
Basler Stadtbuch Chronik