Zum Inhalt springen
Zurück zur Liste

Trennung von Kirche und Staat

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 10. Februar 1910 betreffend Partialrevision der Verfassung (Trennung von Kirche und Staat)
Abstimmungsdatum 06.03.1910
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 87.7%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung machte die Evangelisch-reformierte und die Christkatholische Kirche zu öffentlich-rechtlichen Institutionen unter staatlicher Oberaufsicht. Sie erhielten keine Staatsgelder mehr und mussten sich zu einer demokratischen Organisation verpflichten, dafür erhielten sie das Steuerrecht und die Kirchen gingen in den Besitz der Kirchen über. So übergab der Staat den Christkatholiken 1911 die Predigerkirche, die sie seit 1877 benützen durften. Die Katholiken hingegen wollten ein Verein und damit unabhängig vom Staat bleiben. (Zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung auch der Katholiken s. Abstimmung vom 3.12.1972).

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 10.02.1910
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (93 gegen 0 Stimmen)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, Freisinnige, Liberale
Stimmfreigabe: Katholiken
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 7'413
Nein-Stimmen 1'036
Stimmbeteiligung 42.2%
Stimmberechtigte 20'976
Basler Stadtbuch Chronik