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Schulgeld von Auswärtswohnenden

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative um Partialrevision der Verfassung (Artikel 12 Erhebung von Schulgeld von Auswärts Wohnenden)
Abstimmungsdatum 29.09.1912
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 72.4%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Öffentliche Finanzen,
Steuerwesen
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte die Erhebung eines Schulgeldes für auswärtige Schülerinnen und Schüler. Erstmals sprach eine Partei per Volksrechte die ungenügende Abgeltung städtischer Zentrumsleistungen an und traf damit einen Nerv. Im Visier standen insbesondere die in der Regel aus begüterten Familien stammenden Kinder und Jugendlichen aus dem Baselbiet und Solothurn. 1908 machten 557 Auswärtige 2,5 % der Gesamtschülerzahl aus. Durch ihren Ausschluss sollten 30’000 Franken gespart werden. (S. auch die zweite, ablehnende Abstimmung vom 1.2.1914)

Unterschriftensammlung
Urheberschaft Bürger- und Gewerbepartei (BGP)
Unterschriften 2256
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 05.09.1912
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (87 gegen 1 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: BGP
Nein: SP, Liberale
Stimmfreigabe: Freisinnige
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 7'824
Nein-Stimmen 2'990
Stimmbeteiligung 49.8%
Stimmberechtigte 22'236
Basler Stadtbuch Chronik