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Arbeitszeit-Gesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend die Arbeitszeit
Abstimmungsdatum 27.06.1926
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 39.5%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Die Revision des Arbeitszeitgesetzes von 1920 bezweckte Anpassungen und Flexibilisierungen bei den Arbeitszeiten und Ruhetagen. Die tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden sollte im Rahmen der 48-Stunden-Woche auf 9 Stunden erhöht werden, Berufsgruppen wie Prokuristen, Geschäftsführer und Filialleiter wurden vom Gesetz ausgenommen. Ausnahmen mit bis zu 60 Arbeitsstunden pro Woche betrafen die Saisonarbeit, andererseits sollte beispielsweise die Arbeitszeit im Bäckergewerbe von 51 auf 48 Stunden gesenkt werden. Für die Befürworter wurden Handel und Gewerbe von lästigen Fesseln befreit. Die linke Gegnerschaft warnte hingegen vehement vor einer Verschlechterung der erkämpften Arbeitsbedingungen.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 08.04.1926
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (60 gegen 54 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Sozaldemokratische Partei (SP) und Kommunistische Partei (KP)
Unterschriften 2139
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: bürgerliche Parteien, EVP
Nein: SP, KP
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 8'530
Nein-Stimmen 13'089
Stimmbeteiligung 62.8%
Stimmberechtigte 35'045
Basler Stadtbuch Chronik