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Handänderungssteuergesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Abänderung des Handänderungssteuergesetzes
Abstimmungsdatum 06.07.1947
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 42.2%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Finanzen,
Steuerwesen
Beschreibung der Vorlage

Mit der Erhöhung der Handänderungssteuer wollte der Kanton Mehreinnahmen von 700’000 Franken erzielen. Die Massnahme war Teil eines grösseren Steuerpakets, da per Ende 1946 u.a. die Kriegssteuer und der Arbeitsrappen wegfielen. Die Hauseigentümer bekämpften die Erhöhung der Handänderungssteuer als ungerecht, sie verteuere das Eigenheim.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 27.03.1947
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Hausbesitzerverein
Abstimmungskampf
Parteiparolen Nein: Komitee gegen die Erhöhung der Handänderungssteuer, Hausbesitzerverein
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 15'437
Nein-Stimmen 21'153
Stimmbeteiligung 69.4%
Stimmberechtigte 54'767
Basler Stadtbuch Chronik