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Obligatorisches Finanzreferendum

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «für die Einführung des obligatorischen Finanzreferendums»
Abstimmungsdatum 15.04.1951
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 51.4%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Finanzwesen,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative wollte für staatliche Ausgaben ab 500’000 Franken das obligatorische Referendum einführen und damit eine sparsame Finanzpolitik des Kantons erzwingen. Künftig hätten alle Gesetze und Grossratsbeschlüsse mit Gesamtausgaben von 500’000 Franken und mehr obligatorisch zur Abstimmung gebracht werden müssen. Die Gegnerschaft warnte vor mehr Volksabstimmungen, wo doch die Stimmbeteiligung bereits jetzt meist unrühmlich schlecht sei. Die Initiative wurde angenommen, die gesetzliche Umsetzung dann jedoch im Jahr darauf abgelehnt. (S. Abstimmung vom 18.5.1952).

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Bürgerliches Komitee
Unterschriften 2441
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 15.03.1951
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (89 gegen 20, 4 Ent)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Ablehnend
Parteiparolen Ja: Liberale, LdU, Freiwirtschafter
Nein: BGP, RDP, KVP, SP, EVP, PdA
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 10'854
Nein-Stimmen 10'257
Stimmbeteiligung 37.3%
Stimmberechtigte 59'730
Basler Stadtbuch Chronik