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Frauenstimmrecht Bürgergemeinde

Allgemeines
Offizieller Titel Frauenstimmrecht in den Bürgergemeinden, Revision der Kantonsverfassung
Abstimmungsdatum 03.11.1957
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 59.7%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung räumte den drei Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen die Möglichkeit ein, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Die Bürgergemeinde Basel hatte diesen Antrag gestellt und argumentiert, dass die Mitarbeit der Frauen in einem kleinen Gemeinwesen, wie es die Bürgergemeinde darstellt, besser als im Gesamtkanton erprobt werden könne. Und die Frauen könnten bei Fürsorgethemen wichtige Beratung leisten.
1958 erhielten die Frauen als erste der Schweiz das Stimm- und Wahlrecht in den Bürgergemeinden Riehen und Basel.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 09.05.1957
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, PdA, RDP
Stimmfreigabe: Liberale, KVP
Parolen Weitere Ja: Bürgergemeinde Basel, Vereinigung für Frauenstimmrecht
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 12'667
Nein-Stimmen 8'568
Stimmbeteiligung 33.2%
Stimmberechtigte 64'533
Basler Stadtbuch Chronik