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Abbruch von Wohnhäusern

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz über Abbruch von Wohnhäusern
Abstimmungsdatum 24.11.1968
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 53.4%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Umwelt und Lebensraum,
Wohnen
Beschreibung der Vorlage

Das neue Gesetz unterstellte den Abbruch von Häusern im Kantonsgebiet einer Bewilligungspflicht, vorläufig auf vier Jahre befristet. Der Grosse Rat stellte damit der Volksinitiative «Gegen die Liegenschaftsspekulation und zum Schutz der Altwohnungen» der PdA einen Gegenvorschlag gegenüber. Die PdA zog die Initiative zurück, gegen das Gesetz wurde aber das Referendum ergriffen. In Basel herrschte Wohnungsnot. Die Gegnerschaft warnte davor, dass ein Abbruchverbot den Bau von neuem Wohnraum bremsen würde und alte Häuser noch mehr vernachlässigt würden.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 25.04.1968
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link / Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (68 gegen 22)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Liberal-demokratische Bürgerpartei (LDP), Radikal-Demokratische Partei (RDP)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, LdU, PdA, EVP
Nein: Liberale, RDP
Stimmfreigabe: KVP
Parolen Weitere Ja: Aktionskomitee für das Abbruchgesetz, Gewerkschaftskartell
Nein: Aktionskomitee gegen das Abbruchgesetz
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 24'405
Nein-Stimmen 21'318
Stimmbeteiligung 30.7%
Stimmberechtigte 150'395
Basler Stadtbuch Chronik