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Bau Gerichtsgebäude

Allgemeines
Offizieller Titel Erstellung des Gerichtsgebäudes und so weiter (Bäumleingasse)
Abstimmungsdatum 24.11.1968
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 23.3%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Ausgaben,
Öffentliche Finanzen
Beschreibung der Vorlage

Der Grossratsbeschluss betraf eine Ausgabe von 20 Millionen Franken für den Neubau des Gerichtsgebäudes an der Bäumleingasse. Das 1859 von Johann Jakob Stehlin erbaute «Bäumli» war sanierungsbedürftig und bot zu wenig Platz, weshalb es samt Nachbarhäusern abgerissen werden sollte, zugunsten eines fast 100 Meter langen Neubaus inklusive Autoeinstellhalle. Es war die Zeit der Abbruchwelle. Die Gegnerschaft wehrte sich allerdings erfolgreich gegen die Zerstörung einer weiteren Altstadtgasse. Erstmals erlitt ein grosses Neubauvorhaben in der Altstadt eine Abfuhr.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 13.06.1968
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee mit Unterstützung Heimatschutz
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: RDP, SP, KVP, LdU
Nein: LDP
Stimmfreigabe: PdA
Parolen Weitere Ja: Komitee für den Neubau eines Gerichtsgebäudes
Nein: Heimatschutz und Freiwillige Denkmalpflege, Aktion für kontrollierte Staatsausgaben, Ernst Beyeler
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 10'619
Nein-Stimmen 34'974
Stimmbeteiligung 30.7%
Stimmberechtigte 150'395
Basler Stadtbuch Chronik