| Beschreibung der Vorlage |
Der Grossratsbeschluss ermächtigte den Kanton, auf 40 Altstadtliegenschaften Hypotheken von max. 35 Millionen Franken aufzunehmen und das Geld für dringende Renovationen zu verwenden. Es ging um Liegenschaften, die dem Staat gehörten, u.a. am Imbergässlein und Andreasplatz und an der Rheingasse. Gemäss Regierungsrat hätte auch das Kleintheater «Tabourettli» am Spalenberg 12 Wohnungen weichen sollen, die Kommission des Grossen Rates stoppte das Vorhaben allerdings. Im Abstimmungskampf entbrannte die Diskussion um die Frage, für wie viel Geld und für wen Altstadtwohnungen saniert werden sollen. Während die Regierung mit neuem Wohnraum gegen den Bevölkerungsschwund ankämpfen wollte und auch weitere Befürworter vor der Verlotterung der verbliebenen Altstadt warnten, befürchtete die Gegnerschaft Luxussanierungen und die Vertreibung der bisherigen Mieterschaft. Aufgrund von Fehlern in Abstimmungslokalen wurde zuerst Annahme, dann Ablehnung der Vorlage verkündet. Der Polizeidirektor liess nachzählen, schliesslich wurde Annahme festgestellt. Die Gegnerschaft erhob Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht, allerdings erfolglos. (BaZ, 9.6.1977)
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