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Reproduktionsmedizin beim Menschen

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend die Reproduktionsmedizin beim Menschen
Abstimmungsdatum 03.03.1991
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 62.5%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Gesundheit,
Sozialpolitik
Beschreibung der Vorlage

Das vom Grossen Rat dem obligatorischen Referendum unterstellte neue Gesetz schränkte die Reproduktionsmedizin stark ein, um Missbräuche beim medizinischen Umgang mit menschlichen Eizellen, Samen und Embryonen zu verhindern. Erlaubt bleiben sollte nur die künstliche Befruchtung unter Verwendung von Samen des künftigen Vaters. Im Abstimmungskampf war umstritten, ob das von einer Spezialkommission des Grossen Rates erarbeitete Gesetz Bundesrecht standhält.
Das Bundesgericht erklärte 1993 mehrere Bestimmungen für verfassungswidrig. (Basler Chronik, 22.12.1993).

Abstimmungstext Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 18.10.1990
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (55 gegen 40 Stimmen)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: SP, CVP, LdU, POB, EVP, Grüne
Nein: LDP, FDP, DSP
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 30'028
Nein-Stimmen 17'998
Stimmbeteiligung 37.3%
Stimmberechtigte 131'361
Basler Stadtbuch Chronik