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5 %-Sperrklausel bei Grossratswahlen

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «Einführung einer 5%-Sperrklausel für die Wahl des Grossen Rates»
Abstimmungsdatum 25.04.1993
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 54.1%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die unformulierte Volksinitiative verlangte die Einführung einer 5%-Hürde für Grossratswahlen. Diejenigen Listen, die das Quorum von 5% der gültigen Stimmen in einem Wahlkreis nicht erreichten, sollten kein Mandat zugesprochen erhalten. Ziel war die Verhinderung politischer Splittergruppen. Die Gegnerschaft warnte vor einem Demokratieverlust. Die Stimmberechtigten gaben der Initiative den Vorzug und lehnten einen Gegenvorschlag ab.
Eine zweite Volksabstimmung entfiel, weil die Initiative aufgrund eines Kompromisses im Grossen Rat zurückgezogen wurde. Gemäss diesem kam die 5%-Hürde erst dann zur Anwendung, wenn eine Liste in keinem Wahlkreis das 5 %-Quorum erreichte (GRP, 20.4.1994). Diese Regelung half namentlich der in Riehen starken VEW, weiter im Grossen Rat Einsitz zu haben.
2011 führte der Grosse Rat eine Vier-Prozent-Klausel ein, die für die Grossratswahlen 2012 und 2016 galt. Auf die Wahlen 2020 hin wurde das Quorum ganz abgeschafft.

 

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Demokratisch-Soziale Partei (DSP)
Unterschriften 4298
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 22.04.1992
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: LDP, FDP, CVP, DSP
Nein: SP, FraB, SD
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 21'304
Nein-Stimmen 16'934
Stimmen Stichfrage Initiative: 18'757
Gegenvorschlag: 16'628
Stimmbeteiligung 31.7%
Stimmberechtigte 129'161
Basler Stadtbuch Chronik